Handelskammern


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"Die Handels-, Industrie-, Handwerk- und Landwirtschaftskammern sind öffentliche Einrichtungen mit funktionaler Autonomie, die nach dem in Artikel 118 der Verfassung verankerten Subsidiaritätsprinzip im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs Aufgaben von allgemeinem Interesse für das Unternehmenssystem wahrnehmen; Die Entwicklung in den lokalen Volkswirtschaften zu fördern.” (ital. Gesetzesverordnung Nr. 23, Änderungen am Gesetz 29. Dezember 1993, Nr. 580)"

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  • Administrative Tätigkeiten: Führen von Register, Verzeichnisse, Listen und Archive, in denen die wichtigsten Ereignisse, die das Leben jedes Unternehmens kennzeichnen, aufgezeichnet und zertifiziert werden
  • Werbemaßnahmen: Unterstützung der Unternehmen und der Entwicklung der lokalen Wirtschaft
  • Studien-, Analyse- und Überwachungstätigkeiten zu lokalen Wirtschaftsdaten: für ein besseres Verständnis der sozioökonomischen Realität von Unternehmen und Unternehmen
  • Marktregulierungstätigkeiten: Zur Förderung und Verbesserung der Transparenz, der Sicherheit und der Fairness der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Bürgern.

Die Handelskammern erfüllen im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs die Aufgabe, die allgemeinen Interessen der Unternehmen und der lokalen Wirtschaft zu unterstützen und zu fördern, sowie unbeschadet der Zuständigkeiten, die den staatlichen Verwaltungen, Regionen und lokalen Gebietskörperschaften durch die Verfassung und die Gesetze des Staates übertragen werden; Aufgaben in den administrativen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Unternehmenssystem. Die Handelskammern üben darüber hinaus die ihnen vom Staat und den Regionen übertragenen Aufgaben sowie die Aufgaben aus internationalen Übereinkünften oder Übereinkommen aus und unterrichten ihre Tätigkeit unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips.

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Es handelt sich um eine Einrichtung:

  • öffentlich: als Behörde tätig (natürlich auch mit den üblichen privatrechtlichen Instrumenten)
  • autonom: Seine gesetzlich vorgesehene Autonomie ist gesetzlich und gesetzlich, finanziell, administrativ
  • autark: Es werden Verwaltungsakte erlassen, die dieselbe Wirkung haben wie die vom Staat ausgestellten
  • lokal: Als Teil eines Zuständigkeitsbereichs, der in der Regel mit der Provinz zusammenfällt
  • nicht territorial: Die Behörde des Instituts erstreckt sich nicht auf alle Akteure in einem bestimmten Gebiet, wie im Falle von Regionen, Provinzen und Gemeinden
  • notwendig: seine Einrichtung ist von einer primären normativen Quelle vorgesehen
  • nicht wirtschaftlich: Die Verfolgung von Gewinnstreben gehört nicht zu ihren Aufgaben und kann nur in geringem Umfang und in funktioneller Weise zur Erreichung der institutionellen Ziele wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
  • institutionell: Bildet eine allgemeine Interessenvertretung, im Gegensatz zu den Verbänden, die das besondere Interesse der Mitarbeiter verfolgen.

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Das italienische Kammersystem ist ein Universum, das sich aus nach Gebiet kompetenten Handelskammern, regionalen Unionen, Außenstellen, regionalen Auslandszentren, italienischen Handelskammern im Ausland, Spezialfirmen, Euro-Schalter und mehr als tausend Beteiligungen an Infrastruktur, Unternehmen, Konsortien und anderen Einrichtungen zusammensetzt.
In Italien wird das Camerale-System von UnionCamere, der italienischen Handelskammern-Union, vertreten, während es auf europäischer Ebene die Vereinigung der Kammern Eurochambres gibt.