Der Jahresabschluss ist die Gesamtheit der Buchhaltungsunterlagen, die ein Unternehmen nach dem Gesetz regelmäßig erstellen muss, um den Wahrheitsgrundsatz zu verfolgen und nach Ablauf des Verwaltungszeitraums seine Vermögens- und Finanzlage klar, wahrheitsgetreu und korrekt zu ermitteln, sowie das wirtschaftliche Ergebnis des Geschäftsjahres selbst.
Die Bilanz besteht aus drei Teilen: Vermögensstand, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang.
Vermögensstand
Er stellt die Geschäftslage zum Ende des Geschäftsjahres dar: In dieser Aufstellung ist die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens, die den Vermögenswert, den passiven und, als Differenz zwischen den beiden, das Nettovermögen, zusammenstellt, anzugeben. Der Vermögensstand gliedert sich in zwei Abschnitte: Aktiva und Passiva.
Aktiva – alle Vermögenswerte und Eigentumswerte des Unternehmens (Gebäude, Maschinen, Anlagen), die für die Ausübung des Geschäfts verwendet werden, Forderungen des Unternehmens gegenüber Dritten (Kunden usw.), liquide Mittel (Barmittel, Guthaben auf Girokonten).
Passiva – Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Dritten (Lieferanten, Banken, ...). Das Nettokapital zeigt die ideale Verschuldung der Gesellschaft gegenüber ihren Eigentümern an und setzt sich aus Reserven und Aktienkapital zusammen.
Gewinn- Und Verlustrechnung
Sie informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, indem sie die Kosten und Erträge des Unternehmens im Geschäftsjahr aufführt: Aus der Differenz zwischen Kosten und Ertrag ergibt sich der Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres. Die Verknüpfung zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz ist der Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres, der, wenn er nicht an die Gesellschafter verteilt wird, im Rahmen des Eigenkapitals zum Eigenkapital des Unternehmens gehört.
Anhang
Gemäß der Satzung genehmigen die Mitglieder den Haushaltsplan jährlich innerhalb von 120 oder 180 Tagen nach dem Ende des Geschäftsjahres und spätestens 30 Tage nach dem Datum der Genehmigung durch den Verwalter im zuständigen Unternehmensregister.
Beispiel für Fristen für die Hinterlegung der Bilanz:
Fälligkeit zum: 31.12
Genehmigung innerhalb von 120 Tagen (30. April)
Hinterlegung innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung (max. 30. Mai)
Fälligkeit zum: 31.12
Genehmigung innerhalb von 180 Tagen (30. Juni)
Hinterlegung innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung (max. 30. Juli)
Nach der Abschaffung des Gesellschafterbuchs sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht mehr verpflichtet, die Gesellschafterliste zu hinterlegen (siehe Änderungen der Gesellschafter). Aktiengesellschaften sind hingegen verpflichtet, die für das vorangegangene Geschäftsjahr relevante Unternehmensstruktur zu bestätigen, wenn sie keine Änderungen erfahren haben, oder Änderungen zu hinterlegen, die zwischen dem Zeitpunkt der Genehmigung des Jahreshaushalts und dem Zeitpunkt der Genehmigung des Depothaushalts eingetreten sind (siehe Änderungen der Gesellschafter).
Art. 2423 des ital. Bürgerlichen Gesetzbuches, ab 2016 in Kraft sind, sieht in Unterabsatz 1 vor, dass die Verwalter den Jahresabschluss in einer ordentlichen Form erstellen müssen, die aus Folgendem besteht:
- Vermögensstand
- Gewinn- Und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung (Prospekt)
- Anhang.
Die Bilanzen müssen klar aufgestellt werden und die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens sowie das wirtschaftliche Ergebnis des Geschäftsjahres wahrheitsgemäß und korrekt darstellen.
Die Bilanz in Standardform bezieht sich auf börsennotierte Unternehmen, die Wertpapiere ausgegeben haben, die an geregelten Märkten gehandelt werden oder die die Grenzen für die Kurzfassung der Bilanz überschreiten
Die Kurzfassung der Bilanz kann von Kapitalgesellschaften, die im ersten Geschäftsjahr oder danach zwei aufeinander folgende Geschäftsjahre nicht mehr als zwei der folgenden Obergrenzen (kleine Unternehmen) überschritten haben, normalerweise erstellt werden:
- Aktiva insgesamt: 4.400.000 €
- Umsatz- und Leistungsumsätze: 8.800.000 €
- Durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Geschäftsjahr: 50 Einheiten.
Die gekürzte Bilanz besteht aus:
- Vermögensstand
- Gewinn- Und Verlustrechnung
- Anhang.
Unternehmen, die in die Klasse der Kleinunternehmen fallen, können ihre Bilanz jedoch in normaler Form vorlegen.
Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die im ersten oder anschließend in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Grenzwerte nicht überschritten haben:
- Aktiva insgesamt: 175.000 €
- Umsatz- und Leistungsumsätze: 350.000 €
- Durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Geschäftsjahr: 5 Einheiten.
Kleinstunternehmen sind von der Redaktion befreit:
- der Kapitalflussrechnung (Prospekt)
- des Anhangs
wenn in der Bilanz die in Artikel 1 Absatz 1 von § 2427 des ital. Bürgerlichen Gesetzbuches, Nr. 9 (Gesamtbetrag der Verpflichtungen, Garantien und Eventualverbindlichkeiten, die nicht aus der Bilanz hervorgehen) und Nr. 16 (Höhe der Vergütungen, Vorschüsse und Kredite an Verwalter und Bürgermeister) genannten Angaben enthalten sind;
und sie vom Verwaltungsbericht ausgenommen sind,
wenn in der Bilanz die in Artikel 3 Absatz 1 von § 2428 des ital. Bürgerlichen Gesetzbuches, Nr. 3 (Anzahl und Nennwert der eigenen Aktien sowie der Anteile oder Anteile der von der Gesellschaft gehaltenen Tochterunternehmen) und Nr. 4 (Anzahl und Nennwert der eigenen Aktien sowie der Aktien oder Anteile von beherrschenden Unternehmen, die im Laufe des Geschäftsjahres von der Gesellschaft erworben oder veräußert wurden) genannten Informationen enthalten sind.
In Kleinstunternehmen kann der Jahresabschluss daher nur aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung bestehen, für die Form, Struktur und Inhalt der Bilanz in abgekürzter Form vorgesehen sind. Falls die Unternehmen der Kleinunternehmenklasse dennoch die vollständige Bilanz des ergänzenden Hinweises und gegebenenfalls der Kapitalflussrechnung vorlegen wollten, müssen sie die Bilanz unter Verwendung der entsprechenden Taxonomie in gekürzter Form erstellen und hinterlegen.
Wie kleine Unternehmen können auch Kleinstunternehmen ihre Bilanz in normaler Form vorlegen.
Mit der Erstellung des Abschlussabschlusses für die Liquidation ist die Rechnungslegung für die Unternehmen, die einem Liquidationsverfahren unterliegen, erschöpft. Die Liquidatoren sind verpflichtet, die endgültige Bilanz zu erstellen, wobei sie den Anteil der einzelnen Mitglieder oder Handlungen in der Vermögensaufteilung angeben müssen.
Die Rechtsvorschriften sehen für die Erstellung des endgültigen Rechnungsabschlusses kein starres Schema vor, wie es für den Jahresabschluss vorgesehen ist. Es wird daher im Redaktionsschema die einzige Möglichkeit vorgesehen, das Kapital, das bei der Abwicklung des Unternehmens verbleiben könnte, unter Angabe der endgültigen Wiedergutmachungsquoten der einzelnen Gesellschafter zu repräsentieren.
Das vollständige Rechnungslegungspapier muss:
- das zu teilenden Aktivvermögen quantifizieren
- den Aufteilungsplan darstellen, in dem das Recht der Mitglieder auf die Liquidationsgebühren hervorgehoben wird
- den Kontrollorganen die Möglichkeit zu geben, ihre Stellungnahme abzugeben.
Die Liquidatoren müssen die Vorschriften für die Offenlegung von Rechtsmitteln erfüllen, damit die Mitglieder innerhalb von 90 Tagen vor dem Gericht Beschwerde einlegen können. Der endgültige Abschluss der Liquidation bedarf nicht der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung, sondern erfolgt im Gegensatz zum Jahresabschluss in vorgeblicher Weise, wobei die Nichtanrechnung der Mitglieder nach den in § 2493 des ital. Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Fristen zur Genehmigung des Haushaltsplans führt.
Die Hinterlegung der endgültigen Liquidationsbilanz im Gegensatz zum Jahreshaushalt gehört zu den in der einheitlichen Mitteilung vorgesehenen Aufgaben.
Für die Telemaco-Nutzer kann jeder Kapitalgesellschaft, die ihn einlegt, für jedes Jahr Zugang zum Jahresabschluss erhalten.
Der Bilanzbericht (Kapitalflussrechnung) ist der Teil des Jahresabschlusses, der die positiven und negativen Veränderungen der liquiden Mittel hervorhebt.
Das vollständige Geschäftsjahr steht im
- Adobe PDF-Format
- XBLR
- CSV
zur Verfügung.
Nach dem Kauf kann der Benutzer ohne zusätzliche Kosten nur den XBRL-Buchhaltungsprospekt abrufen und in die Formate PDF, HTML, XlS, CSV und auch in die Sprachen Englisch, Französisch, Deutsch übersetzen.
EIN BEISPIEL FÜR EINE BILANZ (FAC-SIMILE, ENGLISCH) FINDEN SIE HIER.